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Europäische Mittelstandspolitik

Geschrieben von: bmwi

Ziele der europäischen Mittelstandspolitik

 

99,8% aller Unternehmen in der EU sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten. Die Bundesregierung setzt sich daher auch auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Politikbereiche mittelstandsfreundlich gestaltet werden. Die zentrale Bedeutung der KMU für die Wettbewerbsfähigkeit Europas wurde bereits im Jahr 2000 von den Europäischen Räten in Lissabon und Feira hervorgehoben. Aktuell verfolgt die EU mit der "Europa 2020"-Strategie und dem Small Business Act (SBA) folgende übergeordnete Ziele der Mittelstandspolitik:

 

- KMU-freundlichere Gestaltung des wirtschaftlichen Umfeldes,

- Förderung unternehmerischer Initiative und aktive Politik der "zweiten Chance",

- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in der Informationsgesellschaft,

- Erleichterung der Zugangsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen zu Finanzierungsquellen, insbesondere zu Risikokapital, Kleinstkrediten und Mezzaninkapital,

- stärkere Ausrichtung von EU-Förderprogrammen auf KMU,

- Bereitstellung von Unterstützungsnetzwerken für KMU insbesondere zur Nutzung des Binnenmarktes,

- Stärkung des Forschungs-, Innovations- und Entwicklungspotenzials von KMU,

- Erleichterung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen sowie

- Abbau bürokratischer Hürden für KMU ("Vorfahrt für KMU"); Modernisierung und Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften.

 

 

Europa 2020 und der "Small Business Act"

 

Bereits seit einigen Jahren bekennt sich die EU mit der Europäischen Charta für kleine Unternehmen zu einem konsequent KMU-freundlichen Kurs. Die 2008 vorgelegte Kommissionsmitteilung zum "Small Business Act for Europe" (SBA) verlieh dieser Politik neuen Schwung und bildete die Grundlage für entsprechende Schlussfolgerungen und einen konkreten Aktionsplan des Europäischen Rates. Dieser Aktionsplan weist prioritäre Maßnahmen aus, um der Finanz- und Wirtschaftskrise wirksam zu begegnen.

Die Umsetzung des Aktionsplans ist inzwischen auf gutem Weg. Es gibt jedoch weiterhin Handlungsbedarf: So konnten wegen anhaltender politischer Widerstände unter den Mitgliedstaaten zwei der fünf Legislativakte, die im SBA vorgesehen sind, bislang nicht umgesetzt werden. Dies gilt für die Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie und für das Statut für eine Europäische Privatgesellschaft. Ebenfalls noch verhandelt wird über die Ausnahme von Kleinstunternehmen von den Rechnungslegungsvorschriften. 

Auch mit der Strategie "Europa 2020" werden für KMU bessere Rahmenbedingungen gesetzt. Übergeordnetes Ziel dieser Strategie ist eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft, die sich durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt auszeichnet. Diesem Ziel dienen sieben so genannte Leitinitiativen, die die Bereiche Beschäftigung, Forschung und Innovation, Klimaschutz und Energie, Bildung und Armutsbekämpfung betreffen. Fünf dieser Leitinitiativen umfassen KMU- spezifische Maßnahmen. So dient die Leitinitiative "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung" der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU, und zur Förderung einer international wettbewerbsfähigen starken und tragfähigen industriellen Basis. Die Leitinitiative "Union der Innovation" soll den Zugang von KMU zu finanziellen Mitteln vereinfachen und innovative KMU fördern. Die Leitinitiative "Jugend in Bewegung" wird zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative durch Mobilitätsprogramme für junge Arbeitnehmer beitragen, und die Leitinitiative "Digitale Agenda für Europa" wird IKT-Innovationen in allen Wirtschaftsbereichen anregen, insbesondere für KMU. Mit der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" wird die Kommission im Rahmen einer umfassenden Finanzierungsstrategie vorhandene Instrumente der EU wie Strukturfonds und andere Fonds mobilisieren, und so ein umfangreiches Programm zur Ressourceneffizienz zur Unterstützung von KMU zu fördern. 

Um den Small Business Act stärker an die "Europa 2020"-Strategie anzubinden, wird die Europäische Kommission ihn noch im laufenden Jahr überarbeiten. Besonderes Augenmerk wird sie dabei auf folgende Bereiche legen:

 

- Bessere Rahmenbedingungen für KMU (Prinzip "Vorfahrt für KMU")

- Förderung von Unternehmertum, insbesondere bei Frauen,

- Integration von KMU in die Digitale Agenda,

- Nutzung von Umweltherausforderungen als Geschäftschancen für KMU

- Erleichterung des Zugangs zu Drittmärkten/Internationalisierung von KMU.

 

 

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)

 

Ein unternehmensfreundliches Umfeld in Europa insbesondere zugunsten mittelständischer Unternehmen ist auch das Ziel von Mehrjahresprogrammen der EU. Seit 2007 läuft das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Es soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen fördern und richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen. Dabei sorgt es für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und bietet zahlreiche Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen. Weiterhin sollen Hemmschwellen bei der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien beseitigt und auf diese Weise ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft geleistet werden. Im Rahmen des CIP sollen außerdem die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz gefördert werden.
Das CIP läuft bis 2013 und setzt sich aus drei Unterprogrammen zusammen:

- Unternehmerische Initiative und Innovation (EIP),

- Unterstützung der Politik für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Förderprogramm) und

- Intelligente Energie Europa (IEE).

 

Mit dem Unterprogramm EIP möchte die Europäische Kommission Innovation und KMU fördern. Es ist daher insbesondere darauf ausgerichtet, für KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase den Zugang zu Finanzmitteln zu vereinfachen, Investitionen in innovative Maßnahmen zu fördern und alle Formen von Innovationen, auch von Öko-Innovationen, in Unternehmen zu fördern. Außerdem sollen günstige Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von KMU geschaffen, unternehmerische Initiative und eine Innovationskultur gefördert und unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreformen unterstützt werden.

Mithilfe des IKT-Förderprogramms soll die Entwicklung eines europäischen Informationsraumes nachhaltig gefördert werden. Zu diesem Zweck soll der Binnenmarkt für IKT-Produkte, IKT-gestützte Produkte und entsprechende Dienstleistungen gestärkt werden. Außerdem sollen Innovationen durch verstärkten Einsatz von IKT und entsprechende Investitionen gefördert werden. Auf diese Weise will die Kommission dazu beitragen, dass sich eine Informationsgesellschaft für alle entwickelt und dass leistungsfähige und kostengünstigere Dienste im Zusammenhang mit der IKT angeboten werden. Dadurch soll die Lebensqualität entscheidend verbessert werden.

Mithilfe des Unterprogramms IEE sollen die Energieeffizienz verbessert und verfügbare Energiequellen (u. a. auch im Verkehrswesen) rationeller genutzt werden. Daher werden mit IEE-Mitteln insbesondere solche Maßnahmen gefördert, die der Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen und der Diversifizierung der Energieversorgung dienen.

Über die Aktivitäten der EU zur Förderung von KMU ist ausführlich nachzulesen im Bericht des KMU-Beauftragten "Ein unternehmerisches Europa schaffen - Die Aktivitäten der Europäischen Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" SEK(2005)170 (unter "Downloads").

 

 

Außenwirtschaftsförderung

1. Grundinformationen
Die Germany Trade and Invest GmbH stellt ein umfassendes, kundenorientiertes Angebot an Wirtschafts- und Branchendaten sowie Informationen zu Ausschreibungen im Ausland, zu Investitions- und Entwicklungsvorhaben sowie zu Recht und Zoll bereit. Sie informiert auch über Rahmenbedingungen beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr.

2. Deutsche Auslandshandelskammern und Delegierte der deutschen Wirtschaft
Die deutschen Auslandshandelskammern und Delegierten der deutschen Wirtschaft in den neuen EU-Mitgliedsstaaten und den potentiellen Beitrittsländern, die maßgeblich durch den Bund unterstützt werden, bieten den deutschen mittelständischen Unternehmen vor Ort umfangreiche Serviceleistungen bei der Markterschließung.

 

Unterstützungsangebote

1. Wirtschaftsförderungsgesellschaften
Zahlreiche Wirtschaftsgesellschaften (z.B. Deutsch-Polnische (TWG), Deutsch-Albanische (DAW), Deutsch-Kosovarische Wirtschaftsgesellschaft (DKW) etc.) bieten zudem professionelle Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Wirtschaftsgesellschaften geben u.a. Auskunft über Standorte und bieten Kooperations- und Exportberatung an.

2. Einheitliche Ansprechpartner 
Wie auch Deutschland haben alle EU-Mitgliedstaaten sowie die übrigen EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen Einheitliche Ansprechpartner als Anlaufstellen für Dienstleister eingerichtet. Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Dienstleister über Anforderungen zur Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit (z.B. erforderliche Genehmigungen, etc.) im jeweiligen Zielland und unterstützen sie bei Behördenkontakten.

3. Auslandsmessen
Die Beteiligung deutscher KMU an ausgewählten Auslandsmessen in den Beitrittsländern zum ersten Kennenlernen dieser Märkte und möglicher Partner wird im Rahmen der Auslandsmesseförderung des Bundes und durch die Bundesländer gefördert.

4. Informations- und Kontaktveranstaltungen
Zusätzlich erleichtern Informations- und Kontaktveranstaltungen kleinen- und mittleren Unternehmen die Einstellung auf die neuen Märkte.

5. Absatzförderung Ost'
Ostdeutsche KMU können im Rahmen des Fördertitels "Absatzförderung Ost" zusätzliche Informations- und Beratungsmöglichkeiten nutzen. Das sind außenwirtschaftliche Informations- und Kontaktveranstaltungen sowie eine spezielle Beratung von KMU in den Grenzregionen Ostdeutschlands durch Experten der Auslandshandelskammern Warschau und Prag sowie der Deutsch-Polnischen Wirtschaftsfördergesellschaft (TWG).

5. Finanzierung von Investitionen
Das KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zu günstigen Konditionen. Es kann auch für grenzüberschreitende Kooperationen in den Beitrittsländern genutzt werden.

6. Fördermaßnahmen der EU
Interessante Optionen bieten sich durch die Mittel der EU. Informationen hierzu sind z. B. in der BMWi-Publikation  "EU-Fördermittel für die osteuropäischen Mitgliedstaaten - Gute Chancen für den deutschen Mittelstand" aufgeführt.

So werden in Bulgarien beispielsweise in der Förderperiode 2007 - 2013/15 insgesamt fast 7 Mrd. Euro aus dem Struktur- und Kohäsionsfonds der Europäischen Union in Programme von Transport über Umwelt bis Wettbewerbsfähigkeit investiert. Der größte Teil geht in den Ausbau der Infrastruktur und verbessert damit auch die Standortbedingungen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor Ort. Rumänien stehen in der Periode 2007 bis 2013 insgesamt rund 19,6 Mrd. Euro an Fördermitteln aus diesen Fonds zur Verfügung.

Mit so genannten IPA-Mitteln (Instrument für Heranführungshilfe) werden potentielle sowie bereits anerkannte Beitrittsländer wie Kroatien, Türkei, Mazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Albanien und der Kosovo im Hinblick auf eine Angleichung an die Standards und die Politik der EU gefördert. Für diese Länder sind in der Förderperiode 2007-2013 insgesamt über 11 Mrd. Euro vorgesehen.

7. Ausfuhrgewährleistungen
Ergänzend sind zu nennen: Unterstützung von deutschen Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, mit garantierten Krediten. Durch die so genannten "Hermesdeckungen" können sich die Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen. Ebenso können Investitionen durch bilaterale Investitionsschutzverträge sowie auf dieser Basis beruhende Investitionsgarantien abgesichert werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Wirtschaft, die Informationen bereit stellen und bei der Suche nach Kooperationspartnern helfen. Alle Serviceangebote und Dienstleistungen zur Erschließung neuer Märkte, die von Ministerien, Kammern, Ländervereinen und Verbänden angeboten werden, sind unter dem Außenwirtschaftsportal www.ixpos.de zu finden.

 

Den kompletten Artikel finden Sie unter:

 

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/europaeische-mittelstandspolitik,did=365856.htmlettbewerb 
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