Definition von KMUs
Die Europäische Kommission ist sich über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Europa bewusst. Gemeinsam bieten sie etwa 65 Millionen Arbeitsplätze und stellen 99% aller Unternehmen in der EU dar.
Um die besonderen Schwierigkeiten von KMUs anzugehen, wendet die Kommission eine allgemein gültige Definition eines KMUs an und stellt somit die Einheitlichkeit und Effektivität der auf sie bezogenen Bestimmungen sicher. Am 1. Januar 2005 hat die Empfehlung 2003/361/EC die Empfehlung 96/280/E als die offizielle Definition der Kommission ersetzt.
Die neuen Ergänzungen enthalten die Typologie der Unternehmen:
- Selbstständig, Partner, Verlinkt
- Ebenso das Berechnungsverfahren des Schwellenwertes
Mit einem realistischen Bild ihrer wirtschaftlichen Stärke stellt es sicher, dass Unternehmen mit großer wirtschaftlicher Unterstützung von größeren Konzernen keinen Vorteil aus den KMU Stützungsregelungen ziehen können. Folgendes ist eine Zusammenfassung der Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um sich als ein Mikro-, Klein- und mittelständisches Unternehmen (KMU) zu qualifizieren.
Zusätzlich zu den Begrenzungen der Mitarbeiterzahl qualifiziert sich ein Unternehmen, wenn es entweder die Obergrenze des Umsatzes oder die der Bilanz nicht überschreitet. Eines der beiden genügt.
| Kategorie des Unternehmens | Mitarbeiterzahl | Umsatz | oder | Bilanzsumme |
| mittelständisch | < 250 | ≤ 50 Millionen Euro | ≤ 43 Millionen Euro | |
| klein | < 50 | ≤ 10 Millionen Euro | ≤ 10 Millionen Euro | |
| mikro | < 10 | ≤ 2 Millionen Euro | ≤ 2 Millionen Euro |
Um alle Einzelheiten zur Definition der Kommission von KMUs einzusehen, laden Sie bitte eine Kopie der Empfehlung 2003/36/EC herunte.
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